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Die individuelle Hilfeplanung des LVR ist ein Verfahren, mit dem die Ziele und Wünsche des behinderten Menschen erfasst und beschrieben werden können, ebenso seine Fähigkeiten, Möglichkeiten und sein Unterstützungsbedarf. Ziel ist die individuelle Beantwortung der Frage nach den passgenauen Hilfen.
- Individuelle Hilfeplanung
- Individuelle Hilfeplan in leichter Sprache
- Welche Hilfe passt zu mir?
- Hilfeplan, Antrag und Abrechnung
- Hilfeplan-Verfahren: Instrument des Dialogs
- weitere Informationen zum Thema
Um den individuellen Hilfebedarf zu erfassen hat der LVR ein spezielles Verfahren entwickelt, das den Dialog mit dem behinderten Menschen zur Beschreibung des Unterstützungsbedarfs strukturiert. Weitere Informationen zu diesem individuellen Hilfeplan-Verfahren und zur Hilfeplankonferenz finden Sie hier.
Das Handbuch und die Bögen zum Ausfüllen finden Sie im Kapitel "Individuelle Hilfeplanung" oder in der Linkliste am Ende dieser Seite.
Das vom LVR entwickelte Verfahren mit dem dazugehörigen Leitfaden und den Formularen dient dazu, den Dialog mit der Frau oder dem Mann mit Behinderung zu strukturieren. Ausgangspunkt sind dabei die Ziele und Wünsche der betroffenen Person. Weiterhin geht es um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten und um ihre Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden in den Hilfeplanbogen eingetragen.
Und schließlich werden gemeinsam die Unterstützungsleistungen beschrieben, die die oder der Betroffene zu einem selbstbestimmten Leben benötigt. Diese Beschreibung des Unterstützungsbedarfs umfasst Angaben zur Art der Hilfe und zur erforderlichen Menge. Die Größe des Hilfebedarfs wird ausgedrückt in Fachleistungsstunden pro Woche.
Der Hilfeplan ist im Gebiet des LVR die Grundlage für einen Antrag auf Wohnunterstützung beim LVR. Auf der Basis des ausgefüllten Hilfeplanbogens bewilligt der LVR nach Beratung in der örtlichen Hilfeplankonferenz und nach den vorgeschriebenen sozialhilferechtlichen Prüfungen ein maximal zulässiges jährliches Budget an Unterstützungsstunden.
Wenn die Unterstützungsleistung angelaufen ist, zeichnet der Mensch mit Behinderung die erbrachte Leistung regelmäßig ab. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter der Unterstützungsleistung und dem LVR.
Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohneinrichtungen ersetzt der Hilfeplan den bisherigen Entwicklungsbericht.
Das Hilfeplan-Verfahren des LVR wurde gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Sozialhilfe, mit Vertreterinnen der kommunalen Gesundheits- und Sozialbehören, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Einrichtungen und Dienste im Rheinland in 2004 weiter entwickelt. Ziel war, so unkompliziert und unbürokratisch aber auch so präzise wie möglich Informationen zu Zielen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen zu erhalten und zu beschreiben. Die neuen Bögen konnten direkt am PC ausgefüllt werden.
Im Jahr 2010 wurde der IHP erneut überarbeitet und steht nun in der Version 3 ebenfalls zum Download und online bearbeitbar zur Verfügung.
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