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Die Zentrale Adoptionsstelle

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Broschüre "Adoption"

Informationen, Denkanstöße und Anregungen zum Thema Adoption

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Unsere Aufgaben

Bedeutung und soziale Funktion der Adoption haben sich seit der Einführung dieses Rechtsinstituts im Bürgerlichen Gesetzbuch des Jahres 1900 stark gewandelt: Standen zunächst die Interessen der Annehmenden im Vordergrund ("Ersatz" für fehlende Kinder und Erben), ist Adoptionsvermittlung heute in erster Linie eine Hilfe für faktisch elternlose und verlassene Kinder.

Mit einer grundlegenden Reform des Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrechts im Jahr 1977 hat der Gesetzgeber dieser geänderten Zielsetzung Rechnung getragen: Aus der "Annahme an Kindes Statt" wurde die "Annahme als Kind", die eine völlige Gleichstellung des Adoptivkindes mit leiblichen Kindern der Annehmenden bewirkt.

Ein wichtiges Reformanliegen war die Schaffung Zentraler Adoptionsstellen. Die ihnen durch das Adoptionsvermittlungsgesetz zugewiesenen Aufgaben

  • des überregionalen Adoptionsausgleichs,
  • der Überprüfung von Heimkindern auf ihre Vermittlungsfähigkeit,
  • der Beratung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen in schwierigen Einzelfällen

verdeutlichen, dass die Zentralen Adoptionsstellen den besonderen Auftrag haben, sich um die "schwer zu vermittelnden Kinder" zu kümmern und deren Vermittlungschancen zu erhöhen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zentrale Adoptionsstellen - jeweils eine beim Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln (im Folgenden kurz ZA genannt) sowie eine beim Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster.

Die ZA hat von Beginn an einen Schwerpunkt darin gesehen, Jugendämter bei der Adoptionsvermittlung älterer oder behinderter Kinder zu unterstützen. Im Unterschied zur Arbeitsweise anderer Zentraler Adoptionsstellen schließt das die Möglichkeit mit ein, dass wir Vermittlungen auch selbst durchführen. Hierbei steht das gemeinsame Interesse im Mittelpunkt, die Chancen schwer zu vermittelnder Kinder auf das Erleben einer intakten Familie zu erhöhen.

Im Vermittlungsverfahren sehen wir uns vorrangig als Dienstleistungsstelle für die örtlichen Vermittlungsstellen. Zu diesem Zweck werden uns von den Adoptionsvermittlungsstellen im Bereich des LVR Kinder "gemeldet", für die auf örtlicher Ebene keine Familie gefunden werden konnte bzw. für die von vornherein eine überregionale Suche angestrebt wird.

Ebenso werden uns Adoptionsbewerber benannt, die Interesse an einer Zusammenarbeit mit der ZA haben. (Wobei unsere Suche nach Adoptionsbewerbern nicht unbedingt an den Grenzen des LVR halt macht.)

Kommt es zu einer Vermittlung, kann die ZA in Absprache mit allen beteiligten Personen und Ämtern die Betreuung der Familie während der Adoptionspflegezeit übernehmen. Diese Zeit zwischen der Aufnahme des Kindes und dem Adoptionsbeschluss kann mehrere Jahre dauern. Es finden dann in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche statt.

Die Betreuung endet normalerweise, wenn die Annahme als Kind ausgesprochen wurde. Aber auch im Anschluss daran kann sich die Familie darauf verlassen, bei Bedarf Unterstützung durch uns zu erhalten.

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