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Der erzieherische Kinder -und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Er wird in § 14 dess Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie § 14 des Kinder- und Jugendfördergesetz NRW definiert. Mit ihm wird das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie auf körperliche und geistig-seelische Entwicklung gesichert und ihre Lebenskompetenz gefördert.
Angebote und Maßnahmen werden für die Kinder und Jugendliche sowie die Erziehungsberechtigten durchgeführt. Sie sollen die Kinder und Jugendliche dazu befähigen , sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Wie koordinieren den Jugendschutz im Rheinland. Unsere wichtigster Partner sind die Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder der Jugendhilfe. Er umfasst
Unsere Zielgruppe sind vor allem die Jugendschutzfachkräfte der Kommunen. Mit unseren Angeboten wenden wir uns aber auch an alle Fachkräfte der öffentlichen wie der freien Jugendhilfe.
Martina Leshwange
Telefon: +49(0)221 809-6093
E-Mail: Martina.Leshwange@lvr.de
Dokumentation der Fachtagung vom 24.11.2008 in Köln
Dokumentation des Fachkongresses des Landesarbeitskreises "Jugendhilfe, Polizei und Schule" vom 08.03.2006 (PDF-Datei, 3.447 KB)
Faltblatt mit Informationen für die Eltern und Produktionsfirmen (PDF-Datei, 1.429 KB)