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Sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Förderschulen spezielle Unterstützung erhalten oder integrativ an einer allgemeinen Schule unterrichtet und gefördert werden? Diese Frage beschäftigt Eltern und Fachleute in zunehmendem Maße. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) macht beides möglich: Als einer der größten Förderschulträger sorgt er für beste Lern- und Förderbedingungen an seinen 41 LVR-Schulen. Durch einen Finanz- und Gerätepool unterstützt er gleichzeitig die inklusive Beschulung – wenn Eltern dies wünschen.
„Für uns steht der Elternwille im Vordergrund, nicht theoretische Erwägungen oder eine Bestandssicherung für unsere Förderschulen. Mit dem Finanz- und Gerätepool Pool fördern wir die Inklusion von Kids mit Handicap nach unseren Möglichkeiten."
LVR-Schuldezernent Michael Mertens
Erster Nutznießer dieses Pools ist David R. Dem schwerstmehrfach behinderten Jungen wird seit Beginn diesen Schuljahres der Besuch der Peter-Petersen-Schule in Köln-Höhenhaus ermöglicht. Hierzu wurden mit LVR-Mitteln ein Multifunktionslifter, eine Funktions-Pflegeliege, eine Matratzenauflage, eine Lagerungsinsel, ein Trampolin sowie ein Schaukelbrett angeschafft und eingebaut. Zusätzlich übernimmt der LVR anteilig Personalkosten für Therapeuten und Pflegekräfte.
"Es fehlt ihm nichts, er ist zufrieden. Und seine Mitschüler offenbar auch."
Anna Lingscheid, Davids Mutter
Davids Eltern hatten sich gegen eine Förderschule entschieden, weil dies täglich eine Fahrtzeit von mehreren Stunden bedeutet hätte. "David kann nicht sitzen, nicht laufen, nicht greifen, nicht sprechen und wird künstlich ernährt", erklärt seine Mutter Anna Lingscheid. Aber er fühlt sich in der Schule außerordentlich wohl. Und auch die anderen Kinder profitieren deutlich von seiner Anwesenheit, sagt seine Klassenlehrerin Gabi Hamm.
"Zudem glaube ich, dass David auch den anderen gesunden Kindern viel zurückgeben kann an Spaß und Lebensfreude."
Anna Lingscheid, Davids Mutter
Die PPS ist bereits seit 1981 offen für alle behinderten Kinder, unabhängig von der Art oder dem Schweregrad der Behinderung. Entscheidend für eine Aufnahme ist die Frage, ob die für eine verantwortliche Betreuung des betreffenden Kindes notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Bedingungen vorhanden sind, oder ob sie in Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Schulträger geschaffen werden können. Mittlerweile sind in allen Klassen behinderte Kinder gibt mit unterschiedlichen Behinderungen. Die Integration ist somit Schulprinzip.