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Erste Schritte zum selbstständigen Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung möchten selbstständig wohnen und leben. Sie wünschen sich mehr Freiheit und Selbstbestimmung und viele Beispiele aus der Praxis zeigen, dass dies glückt.

Aber die ersten Schritte dieses lohnenswerten Weges in die eigene Wohnung sind nicht immer einfach. Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung wissen selbst nicht immer, was sie sich zutrauen können. Und auch Eltern, Angehörige oder gesetzlicher Betreuer fürchten mitunter eine Überforderung oder Vereinsamung.

Selbstständiges Wohnen - nur dann, wenn es geht

Deshalb ist wichtig: Niemand geht ohne Vorbereitung und Unterstüzung den Weg in das selbstständige Wohnen. Und nur, wer dies auch möchte, zieht in die eigene Wohnung, alleine oder gemeinsam mit anderen.
In einem ausführlichen Gespräch im Rahmen eines Hilfeplan-Verfahrens wird ermittelt, welche Wohnform im Einzellfall die richtige ist. Dies kann ein Wohnheim sein oder das ambulant betreute, selbstständige Wohnen. Wer selbstständig wohnen möchte, entscheidet auch selbst, wie und mit wem: in einer Wohngemeinschaft? Mit dem Partner, der Partnerin? Oder allein?

Für Menschen, die ihre Wünsche, Ziele und Bedarfe nicht sprachlich formulieren können, hat der LVR, zusammen mit anderen, einen Materialkoffer entwickelt. Mit diesen Hilfsmitteln können der Unterstützungsbedarf und Wohnwünsche in einfach Sprache beschrieben und anschaulich dargestellt werden.

Aus dem Hilfeplangespräch ergibt sich auch der individuelle Unterstützungsbedarf. Was kann die Person schon alleine? Was muss sie noch üben? Wer kann die nötige Unterstützung erbringen?

Unterstützung im Alltag

Im Rheinland gibt es mehr als 500 Anbieter für ambulante Hilfen und Unterstützung im Alltag: bei der Organisation des Haushalts, beim Umgang mit Geld, bei Behördengängen. Ihre Leistungsangebote sind so vielfältig wie die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen und umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens. Den Anbieter können Sie natürlich selber auswählen. Der LVR überprüft die Qualität der Anbieter und lässt sie zu. Er finanziert auch die Unterstützungsleitung.

Beratungsnetz als Anlaufstellen

Bei der Suche nach einen geeigneten Hilfe-Anbieter, aber auch bei Fragen und Problemen stehen die Beraterinnen und Berater in den KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit einer geistigen Behinderung) und den SPZ (Sozialpsychiatrische Zentren für seelisch behinderte Menschen) zur Verfügung. In jeder Stadt und jedem Kreis im Rheinland gibt es eine oder mehrere dieser Anlaufstellen. Hier finden Menschen mit Behinderungen auch einen Ansprechpartner für das Hilfeplangespräch.

Wie über das selbstständige Wohnen entschieden wird?

Der ausgefüllte Hilfeplan wird an den LVR geschickt. Wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Wohnhilfen gestellt wird, müssen weitere Unterlagen beigelegt werden. Denn zunächst muss festgestellt werden, ob es einen Anspruch auf Finanzierung von Wohnhilfen gibt. Im Gesetz (Sozialgesetzbuch XII) ist genau geregelt, wann solche Leistungen bezahlt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten zur Antragstellung und zur finanziellen Eigenbeteiligung.

Die Fallmanager des LVR beraten den Hilfeplan mit einem Kreis von Fachleuten und Vertretern der Anbieter aus der jeweiligen Stadt bzw. dem jeweiligen Kreis. An dieser sogenannten Hilfeplankonferenz können auch die Antragsteller selber teilnehmen, auch gemeinsam mit einer Person ihres Vertrauens. Im Anschluss an die Hilfeplankonferenz bekommt man vom LVR einen schriftlichen Bescheid über die bewilligte Unterstüzung.

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