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Um Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, stellt der Landschaftsverband Rheinland auf freiwilliger Basis seit vielen Jahren Finanzmittel für die Beschaffung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln bereit. Diese Hilfsmittel werden aus dem so genannten „Gerätepool" finanziert.
Diese Mittel dürfen zur Beschaffung von Hilfsmitteln eingesetzt werden, die körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigungen beim Besuch einer allgemeinen Schule dienen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel, bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar und Personalkosten. Vorraussetzung für die Förderung ist zudem, dass die Kinder anstelle der allgemeinen Schule sonst eine LVR-Förderschule besuchen müssten.
"Wir können zwar keine Gesetze ändern - aber pragmatische Lösungen unterstützen. Bisher konnten wir für alle Kinder, deren Eltern eine integrative Beschulung wünschen und die ansonsten eine unserer Förderschulen besucht hätten, einen Platz an einer allgemeinen Schule finden."
LVR-Schuldezernent Michael Mertens
Hat eine Schule die benötigten Hilfsmittel beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, beschafft dieser – in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulträgern – die notwendigen Hilfsgeräte. Diese werden den Schulen dann leihweise für die benötigte Zeit zur Verfügung gestellt. Dies hat den Vorteil, dass sie – wenn die behinderten Kinder andere Hilfsmittel benötigen oder auf eine Sonderschule wechseln – anderen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können.

Kann mit Hilfe des Gerätepools des LVR beschafft werden: Ein Multifunktionslifter.
Weitere Fördermöglichkeiten:
» Finanzierungspool
» Inklusionspauschale
Weitere Informationen:
» Zum Antragsverfahren