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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert eine Reihe von Leistungen für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebenslagen. Er ist zudem zuständig für verschiedene Angebote für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie beispielsweise Wohnungslosigkeit.
Blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten auf Antrag, einkommensunabhängig finanzielle Unterstützung vom LVR.
Für behinderte Kinder im Vorschulalter übernimmt das Dezernat Soziales, Integration des LVR die Betreuungskosten in Tageseinrichtungen. Bei Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer Behinderung eine spezielle Förderschule besuchen, übernimmt der LVR auf Antrag die Kosten für eine Heim- oder Internatsunterbringung.
Auch für Studierende mit Behinderung stehen Hilfen zur Verfügung, um behinderungsbedingte Nachteile im Bereich Studium auszugleichen.
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
LVR-Dezernat Soziales, Integration
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 / 809 - 65 19 oder 65 21
Fax: + 49 (0) 221 / 809 - 65 20
E-Mail: soziales-integration@lvr.de